Zertifizierung

von Entsorgungsfachbetrieben

1998 wurde unser Unternehmen nach  § 52 KrW-/AbfG zum Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert.

Unternehmen der Abfallbranche können seit 1997 das Prädikat „Entsorgungsfachbetrieb“ erwerben, das sie als hervorragende Betriebe der Entsorgungswirtschaft auszeichnet. Mit Zustimmung der zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden wird zwischen Betrieb und TÜO ein Überwachungsvertrag abgeschlossen. Durch eine Erstüberprüfung und jährliche Folgeüberprüfungen wird festgestellt, ob die Anforderungen gem. der EfbV und der damit verbundenen Prüfungsrichtlinie durch den Betrieb eingehalten werden.

Zertifizier fähige Tätigkeiten sind dabei das Sammeln und Befördern, das Lagern und das Behandeln. Da die G.BZ-Zert ihren Sitz in NRW hat, ist die zuständige Überwachungsbehörde ein Fachdezernat bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Verträge, Änderungsanträge und Zertifikate werden von dort überwacht.

Quelle: gbz-zert.de